Unfallversicherung
„Eine private Unfallversicherung braucht kein Mensch, ich habe doch eine staatliche Unfallversicherung.“
Dieses Argument höre ich immer wieder, wenn ich Kunden nach einer privaten Unfallversicherung frage.
Das ist grundsätzlich auch gar nicht so falsch.
Egal ob man selbständig, angestellt oder geringfügig angestellt ist – staatlich ist man unfallversichert.
Doch das hört sich besser an, als es ist. Denn was viele nicht wissen:
1. Die staatliche Unfallversicherung leistet NUR bei einem Arbeitsunfall
und das sind lediglich 23% aller Unfälle
Das heisst: Bei einem Haushalts- oder Freizeitunfall bekommt man gar nichts.
2. Kleinkinder, Hausfrauen, Pensionisten usw. sind in der gesetzlichen UV nicht versichert!
3. Wenn man etwas vom Staat kriegt, dann nur in Form von einer Rente (außer bei Kindern).
Sie würden also monatlich Geld bekommen. Und das auch nur wenn Sie mindestens zu 20%
erwerbsunfähig sind.
Das heißt, im schlimmsten Fall schauen Sie komplett durch die Finger und im besten Fall erhalten Sie
eine geringe monatliche Rente. Wie baut man da beispielsweise ein Haus um,
um es barrierefrei zu machen?
Richtig! Ohne private Unfallversicherung gar nicht.
Obwohl es auch bei der privaten Unfallversicherung die Möglichkeit einer Rentenzahlung gibt,
geht es nämlich in erster Linie darum, im Fall der Fälle, eine ordentliche Einmalzahlung zu bekommen.
Egal ob diese Soforthilfe dann für den behindertengerechten Hausumbau, für ein umgebautes Auto
oder spezielle Prothesen verwendet werden. Das wichtigste ist, dass neben dem gesundheitlichen
Problem nicht auch noch ein finanzielles Problem entsteht.
Wieviel bekommt man jetzt in welchem Fall?
Das ist je nach Bedürfnis und Tarif unterschiedlich und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Eine individuelle Beratung vereinbaren Sie am besten gleich jetzt per Mail an
versichern@staubmann.net
Unfallversicherung
„Eine private Unfallversicherung braucht kein Mensch, ich habe doch eine staatliche Unfallversicherung.“
Dieses Argument höre ich immer wieder, wenn ich Kunden nach einer privaten Unfallversicherung frage.
Das ist grundsätzlich auch gar nicht so falsch.
Egal ob man selbständig, angestellt oder geringfügig angestellt ist – staatlich ist man unfallversichert.
Doch das hört sich besser an, als es ist. Denn was viele nicht wissen:
1. Die staatliche Unfallversicherung leistet NUR bei einem Arbeitsunfall
und das sind lediglich 23% aller Unfälle
Das heisst: Bei einem Haushalts- oder Freizeitunfall bekommt man gar nichts.
2. Kleinkinder, Hausfrauen, Pensionisten usw. sind in der gesetzlichen UV nicht versichert!
3. Wenn man etwas vom Staat kriegt, dann nur in Form von einer Rente (außer bei Kindern).
Sie würden also monatlich Geld bekommen. Und das auch nur wenn Sie mindestens zu 20%
erwerbsunfähig sind.
Das heißt, im schlimmsten Fall schauen Sie komplett durch die Finger und im besten Fall erhalten Sie
eine geringe monatliche Rente. Wie baut man da beispielsweise ein Haus um,
um es barrierefrei zu machen?
Richtig! Ohne private Unfallversicherung gar nicht.
Obwohl es auch bei der privaten Unfallversicherung die Möglichkeit einer Rentenzahlung gibt,
geht es nämlich in erster Linie darum, im Fall der Fälle, eine ordentliche Einmalzahlung zu bekommen.
Egal ob diese Soforthilfe dann für den behindertengerechten Hausumbau, für ein umgebautes Auto
oder spezielle Prothesen verwendet werden. Das wichtigste ist, dass neben dem gesundheitlichen
Problem nicht auch noch ein finanzielles Problem entsteht.
Wieviel bekommt man jetzt in welchem Fall?
Das ist je nach Bedürfnis und Tarif unterschiedlich und kann pauschal nicht beantwortet werden.
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